Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Firma Asteas Technologies GmbH (im Folgenden: „ASTEAS“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen ASTEAS und jenen Personen, welche Leistungen von ASTEAS in Anspruch nehmen (im Folgenden: „Vertragspartner“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. ASTEAS kontrahiert ausschließlich mit natürlichen oder juristischen Personen oder Personengemeinschaften, welche ein Unternehmen im Sinne des § 1 UGB betreiben. Die vorliegenden AGB kommen daher nur bei B2B-Verträgen zur Anwendung.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, mangels eines solchen die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung von ASTEAS, gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Vertragspartner sind nur wirksam, wenn sie von ASTEAS schriftlich bestätigt wurden. Allfällig abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Vertragspartners widerspricht ASTEAS ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Vertragspartners durch ASTEAS bedarf es nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der abgeschlossenen Verträge, welchen diesen AGB zugrunde liegen, nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Die von ASTEAS angepriesenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Betrachter, ASTEAS ein Angebot zu unterbreiten.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
Verträge zwischen ASTEAS und ihren Vertragspartnern werden ausschließlich schriftlich abgeschlossen. Der Vertragsabschluss kann entweder über das my.iacbox Partner Portal, zu welchem der Vertragspartner Zugang hat, oder auf elektronischem Weg angebahnt werden. Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars stellt ein rechtlich bindendes Angebot an ASTEAS zum Abschluss eines Vertrages dar, an welches der zukünftige Vertragspartner 7 Werktage gebunden ist. Dasselbe gilt für Bestellungen über E-Mail (die vorherige Übermittlung eines Bestellformulars von ASTEAS an den Vertragspartner stellt kein Angebot an den Kunden dar). Der Vertrag zwischen ASTEAS und dem Vertragspartner kommt in jedem Fall erst mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung (per E-Mail) zustande.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
Alle auf dem Partner Portal von ASTEAS genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und ohne Transport- bzw. Versandkosten. Das jeweilige Entgelt ist binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern im jeweiligen Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. als vereinbart
Sämtliche von ASTEAS bezogenen Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des für die jeweiligen Produkte in Rechnung gestellten Entgeltes im Eigentum von ASTEAS.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist ASTEAS berechtigt, die vertragsgemäße Leistung unverzüglich einzustellen und erworbene Software bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Entgeltes zu deaktivieren.
4. Gewährleistung
Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb einer Woche nach Lieferung/Leistung durch ASTEAS, verdeckte Mängel innerhalb einer Woche nach Erkennen des Mangels, schriftlich unter Beschreibung des Mangels an ASTEAS anzuzeigen; anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt und mangelfrei. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Vertragspartner das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch ASTEAS zu. ASTEAS wird den Mangel in angemessener Frist beheben, wobei der Vertragspartner ASTEAS alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. ASTEAS ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für ASTEAS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Vertragspartner das gesetzliche Preisminderungsrecht zu. Im Falle der Verbesserung obliegt es dem Vertragspartner, die Übermittlung des Kaufgegenstandes (z.B. Hardware) auf seine Kosten durchzuführen, sofern eine Verbesserung über Fernzugriff nicht möglich ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung/Leistung durch ASTEAS. Darüber hinaus kann, sofern verfügbar, die Garantie einzelner Hardwarekomponenten durch die vom Zulieferer von ASTEAS angebotenen kostenpflichtigen Garantieleistungen verlängert werden.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurück zu halten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen, weshalb der Vertragspartner in jedem Fall zu beweisen hat, dass der von ihm geltend gemachte Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
5. Haftung
ASTEAS haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von ASTEAS, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die ASTEAS aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Vertragspartner nicht rechnen konnte. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Vertragspartner zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Vertragspartners verfallen in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers; jedenfalls aber nach 3 Jahren ab der Verletzungshandlung von ASTEAS.
6. Geheimhaltungsverpflichtung
ASTEAS verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen, von welchen ASTEAS aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner Kenntnis erlangt, geheim zu halten und diese nicht an Dritte weiterzugeben
7. Datenschutz
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, und zwar Vor- und Nachname, Firmenbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer, Mobilnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, UID-Nummer, Berufszweig und Branche, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Vertragspartners, sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Vertragspartner bestehende Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax, per Post oder durch einen Klick auf die Schaltfläche „Newsletter abbestellen“ in der jeweils übermittelten elektronischen Post gegenüber ASTEAS widerrufen werden.
8. Anzuwendendes Recht
Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von ASTEAS.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen ASTEAS und dem Vertragspartner gilt ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Geschäftssitz von ASTEAS als vereinbart.