Update: Tipps für die Gastlichkeit in Zeiten von Corona
Und wieder heißt es nach einem Lockdown schrittweise Öffnung für die Gastronomie und Hotellerie. Während die Details der neuen Auflagen bekannt sind, ist unklar inwieweit und in welcher Form sie umsetzbar sind und von wem bzw. wie die damit verbundenen Kontrollpflichten in der Praxis umsetzbar sind. In Österreich lautet zumindest die diesbezügliche Verordnung bundesweit gleich im Gegensatz zu Deutschland, wo die Bundesregierung hier einen Überblick zu bieten versucht, da die Regelung in jedem Land etwas anders aussieht.
Die Gäste-Registrierung heißt jetzt Kotaktdatenerhebung, aber im Prinzip ist es wieder dasselbe: Gäste in der Gastronomie, die sich länger (in Österreich: mehr als 15 Minuten) in einem Betrieb aufhalten, sollten nachverfolgbar sein. Die Frage nach dem Wie bleibt neuerlich unbeantwortet, beziehungsweise dem betrieblichen Präventionskonzept überlassen, und man darf gespannt sein was alles auf die Gäste zukommt, vom Zettel über den QR-Code bis zum digitalen Formular, oder auch, wie mit der IACBOX, über die WLAN-Anmeldeseite. Eine Vorlage für ein Formular stellt die Österreichische Wirtschaftskammer hier zur Verfügung.
Ebenfalls nicht geändert hat sich die Tatsache, dass physische Kontakte in pandemischen Zeiten generell kritisch gesehen werden. Alles, was sich ohne große Umstände kontaktlos erledigen lässt, wird sich daher vermutlich nachhaltig durchsetzen, wie etwa der Online-Check-in, Bestellungen aus der digitalen Speisekarte oder ähnliche Alltagsverrichtungen. Darum wollen wir hier nochmal an unseren Artikel über kontaktlose Gastlichkeit erinnern.
Ebenfalls werden wir uns wohl daran gewöhnen müssen, dass wie schon seit einiger Zeit in bevölkerungsreichen asiatischen Ländern in der Erkältungssaison der Mund-Nasen-Schutz häufiger im Straßenbild auftaucht. Diese Entwicklung hat durchaus zu begrüßende Begleiterscheinungen, hatten doch ausnahmslos alle Länder mit Maskenpflicht in den letzten beiden Wintersaisonen eine wesentliche Reduktion der Grippefälle zu verzeichnen.
Und was ist mit der Kontaktdatenerhebung? Ja, wenn Sie dazu verpflichtet sind oder diese als nützlich zur Bekämpfung der Pandemie unterstützen wollen, hilft Ihnen der Data Collector der IACBOX gerne dabei. Eine Anleitung dazu gibt es hier als PDF.
Und nun wollen wir uns einfach darauf freuen, bald wieder bei einer Pizza, einem exquisiten Menü oder einfach einem Kaffee auf einer Terrasse, an einer Bar oder einem Gastgarten zu sitzen, mit Freunden zu plaudern und das Leben zu genießen.
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